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Aktuelle Herausforderungen

lfd. Nr.

Umsetzung bis / Gültig ab Stichwort Nähere Informationen

1

19.10.2018 EU-Vergaben nur noch elektronisch Nur noch elektronisches Verfahren für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte.
Es ist so weit: Am 18. Oktober 2018 läuft die letzte Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Vergaberechtsreform 2016 endgültig ab (§ 81 VgV, § 23 EU VOB/A).

Damit gilt für alle Vergaben mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte (EU-Vergaben), die ab 19. Oktober starten: Öffentliche Auftraggeber dürfen grundsätzlich nur noch Angebote, Teilnahmeanträge und Interessensbestätigungen berücksichtigen, die auf elektronischem Wege übermittelt wurden. Außerdem sind Auftraggeber und Unternehmen verpflichtet, im Vergabeverfahren in der Regel nur noch elektronisch miteinander zu kommunizieren.

 2

18.04.2020 e-Rechnung Die Pflicht für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung ist zu folgenden Fristen und Ebenen der öffentlichen Verwaltung umzusetzen:
...
- spätestens bis zum 18. April 2020 für Länder und Kommunen

3

30.09.2020 Registrierkassen Manipulationssichere Kassenaufzeichnungen in Registrierkassen vorgeschrieben.

4

01.01.2023

§ 2 b UStG

Ab diesem Datum verpflichtend für alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts anzuwenden.

Bisher war das Übergangsdatum der 01.01.2021. Der Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre wurde aber durch Beschluss des Bundesrates am 05.06.2020 zugestimmt.

Beachte: Schon ab 01.01.2017 anzuwenden, sofern die Kommune keinen Antrag zur weiteren Anwendung der Altregelung aus § 2 Abs. 3 UStG gestellt hat ("Optionsmöglichkeit").

5

Oktober 2021 Whistle-Blower-Richtlinie Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (EU) 2019/1937. Verabschiedung durch das Europäische Parlament am 16.04.2019 und durch den Europäischen Rat am 07.10.2019.

6

2025 Kommunaler Gesamtabschluss Der erste kommunale Gesamtabschluss ist nun spätestens für das Jahr 2025 aufzustellen. Es gab eine Verlängerung der Umstellungsfrist um weitere drei Jahre (von 2022 auf 2025).

7

31.12.2022 Online-Zugangs-Gesetz (OZG) Alle Verwaltungsleistungen sind ab diesem Datum digital anzubieten.

Gerne können Sie uns Ergänzungen und auch weitere Projekte melden, um die Liste aktuell zu halten!

Vorträge und sonstige Informationen